Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen für Hochzeitsfotografie Andreas Schmelter

I. Allgemeines

1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB

genannt) gelten für alle vom Fotografen Andreas Schmelter durchgeführten Aufträge,

Angebote, Lieferungen und Leistungen.

2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des

Angebots des Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des

Bildmaterials zur Veröffentlichung.

3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen

zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass

der Fotograf diese schriftlich anerkennt.

4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche

Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des

Fotografen.

II. Überlassenes Bildmaterial

1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher

Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch

für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.

2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um

urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz

handelt.

3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind

eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.

4. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und zwar auch in dem Fall,

dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.

5. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte

nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung

weitergeben.

6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand

des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 48 Stunden nach Empfang mitzuteilen.

Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet

zugegangen.

III. Nutzungsrechte

1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen

Verwendung.

2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder

Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von

mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.

3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung

des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in

dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich

aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich das Objekt

(Zeitung, Zeitschrift usw.), für das das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der

Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.

4. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung

oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen

Zustimmung des Fotografen. Das gilt insbesondere für: - eine Zweitverwertung oder

Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei

Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken, - jegliche Bearbeitung, Änderung oder

Umgestaltung des Bildmaterials, - die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des

Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder

elektronische Trägermedien wie CD-ROM, CDi, Disketten, Festplatten, Arbeitsspeicher,

Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung des Bildmaterials gem.

Ziff.III 3. AGB dient, - jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf CD-ROM,

CDi, Disketten oder ähnlichen Datenträgern, - jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der

Bilddaten im Internet oder in Online- Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven

(auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt), - die Weitergabe

des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern,

die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies

geeignet sind.

5. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch

elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind

nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur bei Kennzeichnung mit

[M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder

anderweitig als Motiv benutzt werden.

6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise

auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.

7. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der

Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in

zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.

IV. Haftung

Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen

oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular

beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus

sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc.

obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus

der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.

V. Honorare

1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach

der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing

(MFM).

2. Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten

Zweck gemäß Ziff.III 3. oder 2. AGB. Soll das Honorar auch für eine weitergehende Nutzung

bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren.

3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten,

Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.)

sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.

4. Das Honorar gemäß IV. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in

Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der

Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer

abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens 75,00 Euro pro Aufnahme an.

5. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber

unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist

außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.

VI. Rückgabe des Bildmaterials

1. Das Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung oder

der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch 3 Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert

zurückzusenden; beizufügen sind zwei Belegexemplare. Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist

bedarf der schriftlichen Genehmigung des Fotografen.

2. Überlässt der Fotograf auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis

Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in

Betracht kommt, hat der Kunde das Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach

Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Eine

Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie vom Fotografen schriftlich bestätigt

worden ist. 3. Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen

Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der

Beschädigung während des Transports bis zum Eingang beim Fotografen.

VII. Vertragsstrafe, Blockierung, Schadensersatz

1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung,

Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine

Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich

weitergehender Schadensersatzansprüche.

2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem

Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100 % des Nutzungshonorars zu zahlen.

3. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe des Bildmaterials (Blockierung) ist für die Zeit nach

Ablauf der in Ziff.V.1.oder 2. gesetzten Fristen eine Vertragsstrafe zu zahlen in Höhe von -

0,25 Euro pro Tag und Bild für s/w- oder Color-Abzüge oder Dia-Duplikate - 1,00 Euro pro

Tag und Bild für Dias, Negative oder andere Unikate.

4. Für beschädigtes, zerstörtes oder abhanden gekommenes Bildmaterial ist Schadensersatz zu

leisten, ohne dass der Fotograf die Höhe des Schadens nachzuweisen hat in Höhe von - 40,00

Euro pro s/w- oder Colorabzug oder KB-Dia-Duplikat - 125,00 Euro pro Mittel- oder

Großformat-Dia-Duplikat - 250,00 Euro pro Dia-Original, Negativ oder anderem Unikat -

500,00 Euro pro nicht wiederholbarem Dia, Negativ oder anderem Unikat. Bei

Beschädigungen sind die Sätze entsprechend dem Grad der Beschädigung und dem Umfang

der weiteren Nutzungsmöglichkeit herabzusetzen. Beiden Vertragsparteien bleibt der

Nachweis vorbehalten, dass ein höherer bzw. geringerer oder gar kein Schaden eingetreten ist.

5. Bei fehlendem Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Belegexemplar oder bei

Abrechnung ohne Angabe, welches Bild an welcher Stelle in welcher Publikation verwendet

worden ist, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% des Nutzungshonorars zu zahlen.

6. Durch die in Ziffer VII. vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte

begründet.

VIII.

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei

Lieferungen ins Ausland.

2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der

Schriftform.

3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser

AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten

sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu

ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des

Fotografen.

 

IX.

Stornierung

Für Stornierungen von Hochzeitsfotografie-Aufträgen durch den Auftraggeber gelten folgende Stornosätze ab der Auftragserteilung als vereinbart:

Bis zu 3 Monate vor dem Hochzeitstermin: 30% der Auftragssumme

Bis zu 2 Wochen vor dem Hochzeitstermin: 50% der Auftragssumme

ab 1 Woche vor der Hochzeit: 70% der Auftragssumme

 

Zusatz Information DSGVO: 

  1. Zusatz Vereinbarung gemäß DSGVO gilt als anerkannt: 
  2. Hochzeitsfotografie-schmelter, Am Alten Sportplatz 4, 41569 Rommerskirchen erhebt personenbezogene Daten des Auftraggebers zum Zweck der Vertragsdurchführung, zur Erfüllung unserer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten.
    Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind und soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten des Auftraggebers ist möglich. Für Fragen und Anträge auf Löschung, Korrektur oder Sperrung personenbezogener Daten sowie Erhebung, Verarbeitung und Nutzung kann sich der Auftragnehmer an folgende Adresse wenden:
  3. Andreas Schmelter, Am Alten Sportplatz 4, 41569 Rommerskirchen
  4. inki@gmx.de 
    Andreas Schmelter, Am Alten Sportplatz 4, 41569 Rommerskirchen